Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 27. Oktober 2026 • Version 1.4 • Currio
Teil A: Allgemeines
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Web-Applikation Currio (abrufbar unter currio.de, nachfolgend „Currio“ oder „App“) und Vertragspartner ist:
Wupperstr. 3
45701 Herten
Deutschland
Telefon: 0151 / 26 95 21 65
E-Mail: info@currio.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE307730210
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Currio, die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Teil B gilt für Verträge mit Fahrschulen und für die Fahrlehrer-Lizenz. Fahrschulen handeln als Unternehmer. Fahrlehrer, die die Fahrlehrer-Lizenz buchen, sind Verbraucher; für sie gelten zusätzlich die für Verbraucher zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung unten). Teil C gilt für Fahrschüler. Die Teile A und D gelten für alle Kunden.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Currio ist eine webbasierte Software (Software-as-a-Service) für die Fahrausbildung. Fahrlehrer können damit Ausbildungsfahrten per GPS aufzeichnen, didaktische Markierungen setzen (z. B. Rechts vor Links, Stoppschilder, Schulterblick) und Fahrten mit ihren Fahrschülern nachbesprechen. Fahrschüler können ihre eigenen Fahrten, Markierungen und Lernfortschritte im Schüler-Portal einsehen.
(2) Currio wird über einen aktuellen Webbrowser bzw. als Progressive Web App (PWA) genutzt. Erforderlich sind ein internetfähiges Endgerät und ein aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript. Für die GPS-Aufzeichnung muss das Endgerät über eine Standortfunktion verfügen.
(3) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten (nach Möglichkeit nachts oder am Wochenende) sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. Störungen des Internets oder des Mobilfunknetzes, fehlender GPS-Empfang am Endgerät). Gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Teil B: Fahrschulen & Fahrlehrer
§ 3 Vertragsschluss, Lizenzen und Schülerpässe
(1) Die Nutzung von Currio durch Fahrschulen und Fahrlehrer setzt ein Benutzerkonto und eine gültige Lizenz voraus. Umfang und Preise der Lizenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot im Bestellvorgang.
(2) Fahrschulen können Schülerpässe erwerben. Ein Schülerpass berechtigt einen Fahrschüler der Fahrschule für 13 Monate ab Zuweisung zur vollen Nutzung des Schüler-Portals. Die Fahrschule weist die Pässe ihren Fahrschülern selbst zu, entweder direkt im Konto oder über einen Anmelde-Bon (Code bzw. QR-Code), den der Fahrschüler selbst einlöst. Bei einem Anmelde-Bon beginnen die 13 Monate mit der Einlösung. Für Fahrschüler, denen bereits ein Schülerpass zugewiesen war, können Fahrschulen zusätzlich Verlängerungspässe erwerben. Ein Verlängerungspass verlängert die Nutzung um 6 Monate; läuft der Schülerpass noch, schließen die 6 Monate an sein Ablaufdatum an, sonst beginnen sie mit der Zuweisung. Schülerpässe und Anmelde-Bons vergeben der Inhaber und die Büro-Zugänge der Fahrschule. Fahrschüler von Fahrlehrern ohne Fahrschul-Lizenz nutzen stattdessen das Schüler-Abo (Teil C). Wird einem Fahrschüler mit noch laufendem Pass ein weiterer Pass zugewiesen, verlängert sich die Laufzeit um 13 Monate ab dem bisherigen Ablaufdatum.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang durch Klick auf die Bestellschaltfläche abschließt und die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe autorisiert.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Preise gegenüber Fahrschulen verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Fahrlehrer-Lizenz kostet den angegebenen Endpreis inklusive Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen; der Kunde erhält eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Fahrschulen mit Fahrschullizenz erhalten eine Monatsrechnung: Sie wird am 1. eines Monats gestellt und enthält die Lizenz für den laufenden Monat (im Voraus) sowie alle seit der letzten Rechnung getätigten Käufe (z. B. Schülerpässe, Verlängerungspässe, Anmelde-Bons) und sonstigen Posten, jeweils mit Kaufdatum. Der erste Lizenzzeitraum bis zum nächsten Monatsersten wird anteilig berechnet; nach einer Testphase beginnt die Abrechnung mit deren Ende. Erreichen die noch nicht abgerechneten Käufe 250 € brutto, stellt Currio sofort eine Zwischenrechnung über diese Käufe. Endet die Fahrschullizenz, werden noch nicht abgerechnete Käufe mit einer Schlussrechnung abgerechnet. Der Rechnungsbetrag wird drei Tage nach Rechnungsstellung von der hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen; ist dieser Tag kein Bankarbeitstag, am nächsten Bankarbeitstag. Käufe (z. B. Schülerpässe, Verlängerungspässe, Anmelde-Bons) sind nur mit gebuchter Fahrschullizenz möglich, während der Testphase nicht. Rechnungen werden per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen als PDF (per E-Mail bzw. als Link) übermittelt werden; die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnung bleiben unberührt.
(3) Der Kunde kann in seinem Konto eine Zahlungsmethode (Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat) bei Stripe hinterlegen. Mit dem Hinterlegen ermächtigt er Currio, die Rechnungsbeträge nach Absatz 2 sowie Entgelte für Bestellungen, die er oder ein von ihm eingerichteter Büro-Zugang seiner Fahrschule in Currio per Klick auf eine als kostenpflichtig gekennzeichnete Schaltfläche (z. B. „Auf Monatsrechnung“ oder „1-Klick Bon erstellen“) auslöst, ohne erneute Bestätigung im Einzelfall von dieser Zahlungsmethode einzuziehen. Der Preis wird auf der Schaltfläche angezeigt; der Kunde erhält dafür eine Rechnung nach Absatz 2. Bei SEPA-Lastschrift kündigt Currio den Einzug mit der Rechnung an; die Frist für die Vorabankündigung wird auf drei Tage verkürzt. Fahrlehrer der Fahrschule ohne Büro-Zugang können keine Käufe auslösen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, wem er einen Büro-Zugang einrichtet.
(4) Der Kunde kann die Ermächtigung nach Absatz 3 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem er die Zahlungsmethode im Konto entfernt oder Currio per E-Mail an info@currio.de benachrichtigt. Bereits ausgelöste Bestellungen bleiben davon unberührt. Schlägt eine Abbuchung fehl oder wird eine Zahlung zurückgebucht, gelten die Absätze 5 bis 9.
(5) Schlägt bei einer Fahrschule eine Abbuchung fehl oder lässt sie eine bereits eingezogene Zahlung zurückbuchen (z. B. Rücklastschrift), bleibt der Betrag geschuldet. Currio informiert die Fahrschule unverzüglich per E-Mail und stellt im Konto eine Zahlungsmöglichkeit über eine Sofort-Zahlart bereit; eine fehlgeschlagene Abbuchung kann Currio außerdem erneut einziehen. Die durch die fehlgeschlagene Abbuchung bzw. die Rückbuchung entstandenen Bankkosten hat die Fahrschule zu ersetzen, es sei denn, sie hat die Zahlungsstörung nicht zu vertreten; das gilt auch, wenn der Betrag später doch noch eingezogen wird. Für die Zahlungsstörung berechnet Currio mit der Information eine Pauschale von 5 % des offenen Betrags, mindestens 5 € und höchstens 40 €. Bankkosten, Pauschale, Mahngebühren und Verzugszinsen kann Currio mit der nächsten Zahlung über die hinterlegte Zahlungsmethode einziehen, bei einem laufenden Lizenz-Abo auch als Posten der nächsten Lizenzrechnung.
(6) Ist ein fehlgeschlagener Betrag 7 Tage nach der Information nach Absatz 5 nicht beglichen, erhält die Fahrschule eine Mahnung, nach 14 Tagen eine zweite Mahnung mit Ankündigung der Sperre. Ab der zweiten Mahnung berechnet Currio eine Mahngebühr von 10 €; Pauschale und Mahngebühr betragen zusammen höchstens 40 €. Der Fahrschule bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nach 21 Tagen kann Currio die Schülerpässe aus der betroffenen Zahlung sperren und, sofern der offene Betrag insgesamt mindestens 50 € beträgt oder eine Lizenzzahlung betrifft, den Zugang der Fahrschule auf das Lesen beschränken (keine neuen Fahrten, Schüler oder Käufe). Nach 28 Tagen kann Currio den Zugang unter denselben Voraussetzungen vollständig sperren.
(7) Wird eine bereits eingezogene Zahlung zurückgebucht, kann Currio die Maßnahmen nach Absatz 6 Satz 4 bereits 3 Tage nach der Information nach Absatz 5 ergreifen, dabei die Mahngebühr nach Absatz 6 berechnen und den Zugang nach 10 Tagen unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 vollständig sperren.
(8) Ab Beginn einer Sperre nach Absatz 6 oder 7 schuldet die Fahrschule Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Vergütungspflicht besteht während einer Beschränkung oder Sperre fort; gespeicherte Daten bleiben erhalten. Nach vollständigem Ausgleich hebt Currio Beschränkung und Sperre unverzüglich auf. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(9) Nach einer Zahlungsstörung kann Currio die angebotenen Zahlungsarten für einen angemessenen Zeitraum beschränken, insbesondere keine SEPA-Lastschrift anbieten und Käufe nur gegen sofortige Zahlung zulassen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Nutzung ohne Abonnement: Die Registrierung und die Nutzung von Currio ohne bezahltes Abonnement (einschließlich der kostenlosen Testphase) sind unverbindlich und begründen keine Mindestlaufzeit. Mangels laufender Gebühren gibt es ohne aktives Abonnement nichts zu kündigen; ein solches Konto kann jederzeit gelöscht werden. Laufende Verträge, Lizenzen und Abos werden vom Anbieter nicht automatisch beendet.
(2) Monatslizenz (Abonnement): Die kostenpflichtige Monatslizenz läuft jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat. Sie kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden; der Monat rechnet ab dem Tag des Laufzeitbeginns. Wird die Monatslizenz während der kostenlosen Testphase bestellt, beginnen Laufzeit und Abrechnung mit dem Ende der Testphase; eine Kündigung vor diesem Zeitpunkt beendet die Bestellung ohne Kosten.
(3) Schülerpässe und Verlängerungspässe werden einmalig bezahlt und enden automatisch nach Ablauf ihrer Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
(4) Die Kündigung einer kostenpflichtigen Lizenz ist in Textform (z. B. per E-Mail an info@currio.de) oder über das Benutzerkonto möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Sonderkündigung bei Beitritt zu einer Fahrschule: Tritt ein Fahrlehrer mit eigener Lizenz während deren Laufzeit mit dem Lizenzcode einer Fahrschule mit gültiger Lizenz bei, endet seine eigene Lizenz mit dem Beitritt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Ab dem Beitritt nutzt er Currio über die Lizenz der Fahrschule. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Beitritt erstattet der Anbieter anteilig taggenau innerhalb von 14 Tagen auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Der Anbieter bestätigt die Beendigung in Textform.
(6) Nach Vertragsende kann der Kunde keine neuen Fahrten und Schüler mehr anlegen. Er kann seine Daten weiter ansehen, bis sie nach Absatz 7 gelöscht werden.
(7) Löschung: Nach einer Kündigung kann der Kunde sein Konto in der Accountverwaltung löschen. Die Daten werden sieben Tage später gelöscht, jedoch nicht vor dem Vertragsende; bis dahin kann der Kunde die Löschung abbrechen. War das Konto nach dem Vertragsende ein Jahr lang nicht aktiv (keine Anmeldung und keine Fahrt), löscht der Anbieter die Daten automatisch; er kündigt dies vorher per E-Mail an. Solange eine bezahlte Lizenz oder ein Schüler-Abo eines Fahrschülers des Kunden läuft, wird nicht gelöscht. Fahrlehrer und Büro-Zugänge einer Fahrschule können ihren eigenen Zugang jederzeit löschen; ihre Fahrschüler und Fahrten bleiben bei der Fahrschule. Einzelheiten regelt § 9 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 6 Freiwillige 14-Tage-Geld-zurück-Garantie für Fahrschulen
Fahrschulen steht als Unternehmern kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Anbieter räumt ihnen bei ihrer ersten Bestellung freiwillig eine 14-tägige Geld-zurück-Garantie ein: Teilt der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss in Textform mit, dass er Currio nicht weiter nutzen möchte, erstattet der Anbieter die gezahlte Vergütung vollständig. Bereits einem Fahrschüler zugewiesene Schülerpässe sind von der Erstattung ausgenommen.
§ 7 Pflichten des Nutzers, Verkehrssicherheit und Haftungsausschluss im Straßenverkehr
(1) Verkehrssicherheit: Die Teilnahme am Straßenverkehr und die Ausbildungsfahrt erfordern jederzeit die ungeteilte Aufmerksamkeit und volle Konzentration des Fahrlehrers sowie des Fahrzeugführers. Die Nutzung von Currio darf die Verkehrssicherheit, die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen und die gesetzlichen Pflichten des Fahrlehrers (insbesondere nach dem Fahrlehrergesetz, der Fahrschülerausbildungsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung) zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigen.
(2) Fahrzeugführung und Verantwortung im Straßenverkehr: Die Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs, die Fahrausbildung sowie die Einhaltung aller verkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere StVO, StVZO, StVG, FahrschG) liegt jederzeit und uneingeschränkt beim jeweiligen Fahrlehrer bzw. Fahrzeugführer. Currio ist ein reines Dokumentations- und Feedbackwerkzeug und greift nicht in die Fahrzeugführung ein. Für Schäden aus Verkehrsunfällen, Kollisionen, Fahrfehlern oder Verkehrsverstößen haftet der Anbieter nach Maßgabe des § 14; eine Übernahme verkehrs- oder ausbildungsbezogener Sicherungs- und Sorgfaltspflichten durch den Anbieter findet nicht statt.
(3) Ausschluss der Haftung für Ausbildungserfolg, Prüfungen und Eignung (keine Rechtsbindung): Currio ist ein rein unverbindliches, didaktisches Feedback- und Übungswerkzeug zur Veranschaulichung typischer Fehlersituationen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantie für den Ausbildungserfolg, den Ausbildungsverlauf, das Bestehen oder Nichtbestehen von theoretischen oder praktischen Fahrerlaubnisprüfungen oder die Fahreignung des Fahrschülers. Currio erhebt keinerlei Anspruch auf rechtliche Bindung im Rahmen der Fahrausbildung. Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsnachweise nach dem Fahrlehrergesetz sind von der Fahrschule unabhängig von Currio zu führen; Currio stellt keine amtlichen Ausbildungsnachweise dar und verarbeitet keine amtlichen Prüfungsdaten.
(4) Notiz- und Freitextfelder (z. B. Notizen zu Fehlern und die Zusammenfassung einer Fahrt) dienen ausschließlich der Beschreibung des Fahrverhaltens. Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Gesundheitsangaben oder sonstige Angaben, die einen Fahrschüler erkennbar machen, dürfen dort nicht eingetragen werden. Für Inhalte, die entgegen dieser Vorgabe eingetragen werden, ist der Kunde verantwortlich; sie bleiben auch bei der Anonymisierung von Fahrten erhalten.
§ 8 Auftragsverarbeitung
Soweit Fahrschulen und Fahrlehrer personenbezogene Daten ihrer Fahrschüler in Currio verarbeiten, ist die Fahrschule bzw. der Fahrlehrer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den der Anbieter zur Verfügung stellt und der Kunde in Currio abschließt.
Teil C: Fahrschüler & Schüler-Abo
§ 9 Zugang zum Schüler-Portal
(1) Fahrschüler erhalten über einen persönlichen Link oder QR-Code ihres Fahrlehrers Zugang zum Schüler-Portal und können dort ein Benutzerkonto anlegen.
(2) Ein eingeschränkter Funktionsumfang des Schüler-Portals ist kostenlos. Den vollen Zugang zu allen Fahrten, Karten und Auswertungen erhält der Fahrschüler entweder über einen Schülerpass, den ihm seine Fahrschule zuweist (für den Fahrschüler kostenlos), oder über ein kostenpflichtiges Schüler-Abo (§ 10).
(3) Die Nutzung des Schüler-Portals begründet keinen Ausbildungsvertrag mit dem Anbieter. Alle Fragen der Fahrausbildung (Fahrstunden, Preise, Termine, Prüfungen) richten sich ausschließlich nach dem Ausbildungsvertrag zwischen Fahrschüler und Fahrschule.
(4) Das Konto im Schüler-Portal wird nach Nr. 11 der Datenschutzerklärung gelöscht. Der Fahrschüler kann es außerdem jederzeit unter „Mein Konto“ selbst löschen, sofern kein Schüler-Abo mehr läuft.
(5) Umfang des Zugangs: Schülerpass und Schüler-Abo berechtigen nur für ihre jeweilige Laufzeit zum Zugriff auf das Schüler-Portal und die dort vorhandenen Fahrten. Ob und welche Fahrten aufgezeichnet und dokumentiert werden, entscheidet die Fahrschule bzw. der Fahrlehrer. Ein Anspruch auf fortlaufende oder vollständige Dokumentation der Ausbildung besteht nicht.
§ 10 Schüler-Abo: Vertragsschluss, Preis, Laufzeit
(1) Vertragsschluss: Die Darstellung des Schüler-Abos im Schüler-Portal ist noch kein verbindliches Angebot. Der Fahrschüler gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er im Bestellfenster die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Anschließend wird er zur Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet und autorisiert dort die Zahlung. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter nach erfolgreicher Zahlung den Zugang freischaltet. Der Fahrschüler erhält unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Vertragsinhalt und diesen AGB. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Preis: Das Schüler-Abo kostet den im Bestellvorgang angegebenen Preis pro Monat. Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln.
(3) Laufzeit und Kündigung: Das Schüler-Abo läuft jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat. Es kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ im Schüler-Portal oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@currio.de) möglich.
(4) Beginn der Leistung: Auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrschülers schaltet der Anbieter den vollen Zugang sofort nach Vertragsschluss frei, also bereits während der Widerrufsfrist. Zu den Folgen für das Widerrufsrecht siehe die Widerrufsbelehrung unten.
§ 11 Minderjährige Fahrschüler
(1) Fahrschüler unter 18 Jahren (z. B. beim Begleiteten Fahren ab 17) benötigen für die Registrierung im Schüler-Portal die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten.
(2) Ein Schüler-Abo können Minderjährige nur mit Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten abschließen. Ohne diese Einwilligung ist der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zunächst schwebend unwirksam.
§ 12 Pflichten des Fahrschülers
(1) Der Fahrschüler hält seine Zugangsdaten und seinen persönlichen Zugangslink geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter.
(2) Der Fahrschüler darf seine Fahrberichte privat nutzen und z. B. mit Eltern oder Begleitpersonen besprechen. Eine gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung ist nicht gestattet.
(3) Untersagt sind automatisierte Abfragen (Bots, Scraper), Versuche, auf fremde Daten zuzugreifen, sowie jede Handlung, die die Sicherheit oder Stabilität der App beeinträchtigt.
§ 13 Didaktischer Charakter
Die Auswertungen im Schüler-Portal (Fahrstrecken, Markierungen, Quoten, Geschwindigkeiten) sind didaktische Orientierungshilfen. Sie sind kein amtliches Messsystem und begründen keinen Anspruch auf das Bestehen einer Prüfung. Über die Prüfungsreife entscheiden ausschließlich der Fahrlehrer und die amtlich anerkannten Prüfer.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Currio Fahrschulsysteme, Inh. Marcel Berghaus, Wupperstr. 3, 45701 Herten, Deutschland, Telefon: 0151 / 26 95 21 65, E-Mail: info@currio.de, USt-IdNr.: DE307730210) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter currio.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Currio Fahrschulsysteme, Inh. Marcel Berghaus, Wupperstr. 3, 45701 Herten, Deutschland, Telefon: 0151 / 26 95 21 65, E-Mail: info@currio.de, USt-IdNr.: DE307730210:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Teil D: Haftung & Schlussbestimmungen
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 2 zusätzlich der Höhe nach auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.
(4) Die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(5) Fahrbetrieb und didaktische Inhalte: Die Verantwortung für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr und für die Fahrausbildung verbleibt stets beim Kunden bzw. Fahrlehrer. Currio greift zu keinem Zeitpunkt in die Fahrzeugführung ein. Die Regelungen der Absätze 1 bis 4 gelten auch für Schäden im Zusammenhang mit dem Fahrbetrieb, Verkehrsunfällen, Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie für didaktische Notizen und Fehlermarker. Eine Haftung für den Ausbildungserfolg, das Bestehen von Fahrerlaubnisprüfungen oder amtliche Eignungsnachweise ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3), soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
§ 15 Kartendaten und Messwerte
(1) Currio nutzt Kartendaten von OpenStreetMap und eine eigene Routing-Software. Für die Vollständigkeit und Aktualität von Straßenverläufen, Verkehrsführungen und Tempolimits kann der Anbieter keine Gewähr übernehmen.
(2) GPS-Positionen, Geschwindigkeiten und automatisch erkannte Ereignisse sind keine geeichten Messwerte. Maßgeblich sind stets die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, die Beschilderung vor Ort und die Straßenverkehrs-Ordnung.
(3) Links zur 360°-Rundumsicht (Google Street View) sowie zu Google Maps führen zu externen Diensten Dritter. Das dort abrufbare Bildmaterial wird von Dritten (Google) bereitgestellt, ist nicht tagesaktuell und spiegelt den jeweiligen historischen Aufnahmezeitpunkt wider. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Aktualität der externen Bilddaten und Straßenansichten (z. B. bei zwischenzeitlich geänderten Verkehrszeichen, Baustellen oder geänderten Vorfahrtsregelungen).
§ 16 Nutzungsrechte
(1) Alle Rechte an der Software Currio, insbesondere Urheberrechte an Programmcode, Benutzeroberfläche und Datenbankstrukturen, liegen beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Currio im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(3) Nicht gestattet ist es, Currio zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln, nachzubauen oder dessen Funktionsweise für Dritte auszuwerten, Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben sowie die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise ihren Aufbau zu ermitteln. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt.
(4) Nicht öffentlich zugängliche Informationen über Currio, die der Kunde im Rahmen der Nutzung erhält (z. B. Funktionsweise, Einkaufskonditionen, Verkaufsleitfäden), behandelt er vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, auch nicht nach Vertragsende.
(5) Verstößt der Kunde gegen Absatz 3 oder 4, kann der Anbieter den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Gegenüber Unternehmern kann der Anbieter diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Gesetzesänderungen oder neue Funktionen). Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung wirksam. Das Recht des Verbrauchers, das Schüler-Abo monatlich zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 18 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.